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Besteuerung

Corporate Profit Tax
Personal Income Tax
Value Added Tax (VAT)
Import Tax
Excise Tax
Property Tax
0% oder 15% Keine Körperschaftssteuer auf einbehaltene und reinvestierte Gewinne; die Gewinnsteuer gilt nur für ausgeschüttete Gewinne.
Die persönliche Einkommensteuer auf Gehälter beträgt 20% Die persönliche Einkommensteuer auf Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren beträgt 5%.
18%
0%, 5% oder 12%, wobei die meisten Waren mit 0% besteuert werden
Auf wenige ausgewählte Waren
Die Grundsteuer ist eine lokale Steuer in Georgia und darf nicht mehr als 1 % betragen.

Steuersätze

Nach Angaben der Weltbankgruppe liegt Georgien mit einem Gesamtsteuersatz von 9,9 % des Gewinns auf Platz 3 der Länder mit der geringsten Steuerbelastung weltweit.

Favorable Tax Regimes in the Country:

Internationaler Unternehmensstatus

Der „International Company Status“ gewährt IT-Unternehmen Steuervergünstigungen, die sie zu ermäßigten Sätzen der Körperschaftssteuer (5%), der Dividendensteuer (0%) und der Einkommenssteuer (5%) berechtigen. Anspruchsberechtigung: - Das antragstellende Unternehmen muss (sowohl zum Zeitpunkt der Antragstellung als auch in Zukunft) mindestens 98% seines Jahresumsatzes aus Aktivitäten innerhalb des zulässigen IT-Sektors erzielen und - Das Unternehmen, das diesen Status anstrebt, muss ein georgisches Unternehmen sein, das seit mehr als 2 Jahren in den genannten Sektoren tätig ist.

Freie Industriezonen

Wenn ein Unternehmen im FIZ Waren für den Export herstellt, ist es von allen Steuern befreit, mit Ausnahme der Einkommenssteuer (20 %), die von den Gehältern der Mitarbeiter abgeführt wird. Wenn ein Unternehmen Produkte aus der FIZ in andere Gebiete Georgiens importiert, muss es zusätzlich zur Einkommenssteuer die Mehrwertsteuer und 4 % der Einnahmen aus dem Inlandsverkauf zahlen. Alle Freien Industriezonen (FIZ) werden von privaten Unternehmen betrieben, und der Investor muss eine Fläche vom FIZ-Betreiber mieten. Derzeit gibt es in Georgien vier Freie Industriezonen (FIZ) in den folgenden Städten: Poti (Hafenstadt), Kutaisi (drittgrößte Stadt) und Tiflis (Hauptstadt).

Interne Verarbeitung Zollregime

Nach dem georgischen Steuergesetzbuch kann ein Unternehmen, das für den Exportmarkt bestimmte Waren herstellt, beim Finanzministerium eine Lizenz für die „Interne Verarbeitungsregelung“ beantragen. Diese Lizenz berechtigt das Unternehmen zur Einfuhr von Rohstoffen, ohne dass es dafür Einfuhr-/Zoll- und Mehrwertsteuer zahlen muss. Das Unternehmen muss lediglich eine Bankgarantie vorlegen (der Betrag der Bankgarantie entspricht der Summe aus Einfuhr- und Mehrwertsteuer). Nach der Verarbeitung der Waren wird die Bankgarantie freigegeben, wenn das Endprodukt exportiert wird. Wird ein Teil der Endprodukte im Hoheitsgebiet Georgiens verkauft, muss das Unternehmen die Einfuhr- und Mehrwertsteuer für die Rohstoffe zahlen, die zur Herstellung dieser Waren verwendet wurden.

Infrastruktur
Qualifizierte Arbeitskräfte
Qualifizierte Arbeitskräfte

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