top of page

Kreditgarantiemechanismus

Im Rahmen des Kreditgarantiemechanismus werden Kreditgarantien für lebensfähige kleine und mittlere Unternehmen gewährt, die die bestehenden Anforderungen an die Kreditsicherheiten nicht erfüllen können.

Darlehen/Leasing

  • Im Rahmen der Kreditgarantieregelung wird für jedes von einer Geschäftsbank/Mikrofinanzorganisation gewährte Darlehen eine Kreditgarantie in Höhe von höchstens 80 % des Darlehensbetrags übernommen;

  • Im Falle einer Geschäftsbank beträgt der Mindestkreditbetrag 50.000 GEL und der Höchstbetrag 5.000.000 GEL;

  • Im Falle einer Mikrofinanzierungsorganisation beträgt der Mindestkreditbetrag 20.000 GEL und der Höchstbetrag 5.000.000 GEL;

  • Die maximale Laufzeit der Kreditgarantie beträgt 10 Jahre;

  • Mindestens 80 % des Kredits müssen für Investitionsausgaben und höchstens 20 % für den Erwerb von Betriebskapital verwendet werden.​

Ab dem 01.09.2021 verbietet das Programm die Teilnahme von Tochter-/Muttergesellschaften an dem Programm, wenn das Gesamtvolumen der von ihnen aufgenommenen Kredite 10 Millionen GEL übersteigt. Darüber hinaus gilt das Verbot nur für Unternehmen, die nach der Systematik (NACE 2) derselben Abteilung angehören (für die Zwecke des Programms wird eine Tochtergesellschaft als eine unternehmerische Einheit definiert, an der der Programmbegünstigte 50 oder mehr Prozent der Anteile hält).

bottom of page