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Kapitalmarkt-Förderprogramm

Ziel des staatlichen Kapitalmarktförderungsprogramms ist es, die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in Georgien durch die Förderung der Platzierung von Wertpapieren zu unterstützen.

Kurze Beschreibung des Programms:

Das staatliche Kapitalmarktförderungsprogramm umfasst eine Kofinanzierungskomponente, die die Kofinanzierung der folgenden zwei Arten von Kosten im Zusammenhang mit der Emission von Wertpapieren durch den Begünstigten vorsieht:

1. Kosten im Zusammenhang mit der Erlangung eines Kreditratings, die vom Begünstigten an die Ratinggesellschaft gezahlt werden bzw. zu zahlen sind.

2. Dienstleistungsgebühren (Provisionen), die der Begünstigte an die Maklergesellschaft zu zahlen hat.

Wer kann an dem Programm teilnehmen?

Jeder Unternehmer, dessen kumuliertes Gesamteinkommen für das vorangegangene Geschäftsjahr 200 Millionen GEL nicht übersteigt, kann an dem Programm teilnehmen.

Weitere Kriterien finden Sie in der staatlichen Programmresolution in den beigefügten Dateien

Die wichtigsten Bedingungen des Programms:

  • Im Rahmen des Programms werden nur die Kosten für die Platzierung von Schuldverschreibungen durch ein öffentliches Angebot kofinanziert;

  • Die Wertpapiere können sowohl in nationaler (GEL) als auch in ausländischer (USD/EUR/GBP) Währung platziert werden;

  • Die Kosten im Zusammenhang mit der Platzierung im Rahmen des vorläufigen Emissionsprospekts, der der georgischen Nationalbank vor der Aufnahme des Begünstigten in das Programm vorgelegt wurde, werden nicht kofinanziert;

  • Im Rahmen eines Abschlusses im Programm darf nur ein Emissionsprospekt erstellt werden.

  • Bei mehreren Abschlüssen im Rahmen eines gebilligten Prospekts darf nur ein Abschluss für die Emission von Wertpapieren in derselben Währung vorgelegt werden;

  • Die Maklergesellschaft muss innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme des Begünstigten in das Programm einen von der georgischen Nationalbank genehmigten Prospekt vorlegen;

  • Für die Kofinanzierung von Ausgaben, die im Rahmen des Programms festgelegt wurden, muss das Maklerunternehmen und/oder der Begünstigte innerhalb von 18 Monaten nach Aufnahme in das Programm einen Antrag bei der Agentur stellen, und zwar gemäß dem festgelegten Verfahren.

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