Geschäftlich universell
Ziel des Programms ist es, das Unternehmertum in Georgien zu entwickeln, unternehmerische Einrichtungen zu unterstützen, die Gründung neuer Unternehmen bzw. die Erweiterung/Umrüstung bestehender Unternehmen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Privatsektors durch verbesserten Zugang zu Finanzmitteln zu steigern.
Darlehen/Leasing
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Industrie
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Hotelgewerbe/Kurorte
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Touristische Dienstleistungen
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Agro-Tourismus-Industrie
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Ökotourismus-Industrie
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Die Agentur bezuschusst im Rahmen des Darlehens den Darlehenszins für die Darlehenslaufzeit abzüglich 5 % des NBG-Refinanzierungssatzes und im Falle des Leasings für die Leasinglaufzeit abzüglich 3 % des NBG-Refinanzierungssatzes;
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Nur bei der Tätigkeit „38 - Abfallsammlung, -behandlung und -beseitigung; Abfallverwertung“ subventioniert die Agentur im Rahmen des Darlehens den Darlehenszinssatz für die Darlehenslaufzeit in Höhe des NBG-Refinanzierungssatzes und im Falle des Leasings für die Leasinglaufzeit zuzüglich 2 % des NBG-Refinanzierungssatzes.
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Im Rahmen des Darlehens bürgt die Agentur für maximal 80 % des Darlehensbetrages bei einer Laufzeit von maximal 10 Jahren;
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Das Mindestvolumen des Darlehens/Leasingobjekts beträgt 50.000 GEL, das Höchstvolumen 10.000.000 GEL;
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Nur im Fall von 49.39.0 Sonstige Personenbeförderung zu Lande ist der maximale Darlehens-/Leasingbetrag auf 50.000.000 GEL festgelegt.
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Mindestens 50 % des Kredits müssen für Investitionsausgaben und höchstens 50 % für den Erwerb von Betriebskapital verwendet werden.
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Das Darlehen/Leasingobjekt muss spätestens 2 Jahre nach der Bestätigung des Darlehens/Leasingobjekts vollständig ausgeschöpft sein.
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Die Tätigkeit muss in der von der georgischen Regierung im Rahmen dieses Programms genehmigten Prioritätenliste aufgeführt sein;
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Ausführliche Informationen über den Classifier of Economic Activities finden Sie unter - Classifier of Economic Activities
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Der Begünstigte des Programms muss eine unternehmerische Einheit sein, die die Anforderungen der 3. oder 4. Unternehmenskategorie gemäß dem georgischen Gesetz „Über Buchhaltung, Berichterstattung und Rechnungsprüfung“ erfüllt, und zwar nur hinsichtlich der Einkommenskomponente. Dies kann über www.reportal.ge überprüft werden;
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Alle Begünstigten sind verpflichtet, den ungehinderten Zugang zu Wirtschafts-/Verwaltungsgebäuden und -strukturen für Menschen mit Behinderungen durch den Einsatz von Rampen und/oder ähnlichen Mitteln zu gewährleisten.
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Im Rahmen des EU-Pilotregionenprogramms erhält der Begünstigte bei Anträgen, die von der Agentur im Jahr 2022 für ein Darlehensvolumen von 50.000 bis 1.500.000 GEL genehmigt werden, einen Zuschuss in Höhe von 10 % bis 20 % (siehe detaillierte Informationen in der Kategorie Zuschuss).
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Die erste Tranche des Darlehens/Leasings muss spätestens 6 Monate nach Bestätigung des Darlehens/Leasings durch die Agentur vollständig in Anspruch genommen werden.
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Der Darlehens-/Leasinggegenstand muss spätestens 2 Jahre nach der Bestätigung des Darlehens-/Leasinggegenstands vollständig in Anspruch genommen werden.
Gilt für alle Bereiche des Programms.
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Die Reparatur und der Kauf von Fahrzeugen sind im Rahmen des Programms nicht zulässig.
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Ausgenommen davon sind:
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a) der Kauf von speziellen Mitteln, die direkt im Produktionsprozess von Produkten/Dienstleistungen auf dem Gebiet des Unternehmens verwendet werden;
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b) im Falle von touristischen Dienstleistungen, Agro- und Ökotourismus nur der Erwerb/Reparatur von Transportmitteln, deren Betrieb/Bewegung selbständig den Charakter einer touristischen Attraktion hat, einschließlich Luft- und/oder Wasserfahrzeuge.
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c) 49.41.0 Güterkraftverkehr; 49.42.0 Schifffahrtsleistungen; 52.21.0 Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Landverkehr; 52.22.0 Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Wasserverkehr; 52.23.0 Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr; 52.24.0 Be- und Entladen von Gütern; 53.10.0 Postdienstleistungen mit Universaldienstverpflichtung; 53.20. 0 Sonstige Post- und Kurierdienste - im Rahmen dieser Wirtschaftszweige nur, wenn die Kosten für die Anschaffung/Reparatur dieser Verkehrsmittel (mit Ausnahme von Personenkraftwagen gemäß dem georgischen Gesetz „Über den Straßenverkehr“) nicht mehr als 30 % der Gesamtkosten des im Rahmen des Programms genehmigten Darlehens/Leasingprojekts betragen
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d) 50.20.0 - Wirtschaftszweig „Güterbeförderung im Seeverkehr und in der Kabotage“. Darüber hinaus ist in dem genannten Wirtschaftszweig nur die Anschaffung/Reparatur von Fracht- und/oder Fracht-Passagier-Großschiffen unter der Flagge des Staates Georgien im Sinne des „Seeschifffahrtsgesetzes von Georgien“ erlaubt.
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e) 49.39.0 (im Rahmen des Programms ist nur die Personenbeförderung im Linienverkehr innerhalb des georgischen Staatsgebiets zulässig (mit Ausnahme der Personenbeförderung im Linienverkehr innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Gemeinde), die die im georgischen Gesetz „Über den Straßenverkehr“ und in anderen Rechtsakten in Bezug auf diese Tätigkeit festgelegten Anforderungen erfüllt) - „Sonstige Personenbeförderung zu Lande, die nicht in anderen Gruppierungen enthalten ist“ des Wirtschaftszweigs, jedoch nicht länger als bis zum 30. September 2026 und/oder bis das Gesamtvolumen der genehmigten Darlehen/Leasingprojekte in diesem Wirtschaftszweig ab dem Zeitpunkt der Änderung 50 Mio. GEL nicht überschreitet. Darüber hinaus ist im Rahmen der genannten Wirtschaftstätigkeit nur der Kauf/die Reparatur eines Fahrzeugs der Kategorie M3, das 2013 oder später hergestellt wurde, gemäß dem Beschluss der georgischen Regierung Nr. 37 vom 3. Januar 2014 über die Genehmigung der technischen Vorschrift „Über die Periodizität und die Gebühren der Inspektion von Kraftfahrzeugen verschiedener Kategorien“ zulässig.
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Der Erwerb von Firmenwerten ist nicht zulässig;
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Nur der Bau, die Renovierung und die Ausstattung von Büroräumen (Verwaltungsgebäuden) ist zulässig;
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Erwerb von staatlichem und/oder privatem Grundbesitz und/oder dessen vorübergehende Nutzung in den im georgischen Zivilgesetzbuch vorgesehenen Formen;
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Erwerb oder Verwaltung von Anteilen oder Beteiligungen an einer juristischen Person des Privatrechts.
