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Gefilmt in Georgia

Das staatliche Programm „Film in Georgia“ wird seit 2016 von der Agentur „Produce in Georgia“ durchgeführt. Das Programm bietet lokalen oder internationalen Produzenten, die an einer Filmproduktion interessiert sind, die Möglichkeit, einen Film oder eine andere audiovisuelle Produktion in Georgien zu drehen und bis zu 20-25 % der qualifizierten Ausgaben zurückzubekommen.

Reiseführer für Georgien

Programm Bedingungen

Georgische und ausländische Produzenten, die daran interessiert sind, audiovisuelle Produktionen (Spielfilme, Fernsehserien, Dokumentarfilme, Animationsfilme, Werbespots, Reality-Shows) in Georgien zu erstellen, können das 20-25%ige Rückerstattungsprogramm in Anspruch nehmen. Die Rückerstattung gilt für die im Programm definierten qualifizierten Ausgaben, die im Falle von Spielfilmen und Fernsehserien 500.000 GEL und im Falle von Dokumentarfilmen, Animationen, Werbespots und Reality-Shows 300.000 GEL übersteigen müssen.

Die Entscheidung über die Genehmigung eines fortlaufenden Projekts wird von der georgischen Regierung getroffen. Auch in Fällen, in denen das Volumen der qualifizierten Ausgaben 5 Millionen GEL übersteigt, wird das Projekt der georgischen Regierung zur Prüfung vorgelegt.

Um diese Leistung zu erhalten, müssen die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

  • Eine in Georgien registrierte juristische Person füllt ein Online-Antragsformular aus;

  • Es wird eine Vereinbarung zwischen der Agentur „Produce in Georgia“ und dem Antragsteller geschlossen;

  • Der Antragsteller erhält eine Bescheinigung über die Begünstigung des Programms mit einem eindeutigen Code;

  • Innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Bescheinigung muss der Begünstigte einen Bericht eines unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmens vorlegen;

  • Innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Berichts muss die Agentur 20 % der begrenzten qualifizierten Ausgaben erstatten;

  • Nachdem die 20 % erstattet wurden, hat der Begünstigte ein Jahr Zeit, um ein elektronisches Formular für eine zusätzliche Erstattung von 2-5 % auf der Grundlage des so genannten „Kulturtests“ auszufüllen. Der ³ekulturelle Test³c wird vom georgischen Nationalen Zentrum für Kinematographie erstellt und genehmigt (Verordnung N236);

  • Eine Kommission unter der Leitung des Direktors der Agentur (Mitglieder der Kommission: das Wirtschaftsministerium, die Regierungsverwaltung, das Kulturministerium, das Filmzentrum, die Tourismusverwaltung) prüft die Rückerstattung von zusätzlichen 2-5 % des Betrags auf der Grundlage der vom Filmzentrum genehmigten Anordnung N236;

  • Spätestens ein Jahr nach Eingang des Antrags erstattet die Agentur weitere 2-5 % des Betrags. Oder sie informiert den Begünstigten über die Ablehnung des Antrags mit entsprechender Begründung.

Ab dem 01.09.2021 verbietet das Programm die Teilnahme von Tochter-/Muttergesellschaften an dem Programm, wenn das Gesamtvolumen der von ihnen aufgenommenen Kredite 10 Millionen GEL übersteigt. Darüber hinaus gilt das Verbot nur für Unternehmen, die nach der Systematik (NACE 2) derselben Abteilung angehören (für die Zwecke des Programms wird eine Tochtergesellschaft als eine unternehmerische Einheit definiert, an der der Programmbegünstigte 50 oder mehr Prozent der Anteile hält).

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