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Entwicklung des Tourismus

Das Programm zielt darauf ab, den Tourismus und verschiedene damit zusammenhängende Dienstleistungen des Landes zu entwickeln und finanziell zu unterstützen.

Die Bedingungen des Kofinanzierungsmechanismus regeln die Aktivitäten des Hotelgewerbes, der touristischen Dienstleistungen, des Agro- und des Ökotourismus.

Im Falle von Geschäftsbanken/Leasinggesellschaften

  • Im Rahmen des Darlehens subventioniert die Agentur den Darlehenszins abzüglich 5 % für die Laufzeit des Darlehens und 3 % für das Leasing abzüglich des Refinanzierungssatzes;

  • Im Rahmen des Darlehens bürgt die Agentur für maximal 80 % des Darlehensbetrages für einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren;

  • Der Mindestbetrag des Darlehens/Leasinggegenstands beträgt 50.000 GEL, der Höchstbetrag 10.000.000 GEL;

  • Mindestens 50 % des Kredits müssen für Investitionsausgaben und höchstens 50 % für den Erwerb von Betriebskapital verwendet werden.

Programmbedingungen

  • Der Begünstigte des Programms muss eine unternehmerische Einheit sein, die die Anforderungen der 3. oder 4. Unternehmenskategorie gemäß dem georgischen Gesetz „Über Buchhaltung, Berichterstattung und Rechnungsprüfung“ erfüllt, und zwar nur in Bezug auf die Einkommenskomponente. Dies kann über www.reportal.ge überprüft werden;

  • Auszahlung der ersten Tranche des Darlehens/Leasingobjekts durch die Agentur spätestens 6 Monate nach der Bestätigung des Darlehens/Leasingobjekts. Vollständige Auszahlung des Darlehens spätestens 2 Jahre nach seiner Bestätigung durch die Agentur;

  • Im Rahmen des Programms der Europäischen Union für Pilotregionen erhält der Begünstigte bei Anträgen, die von der Agentur im Jahr 2022 bestätigt werden, bei einem Darlehensvolumen von 50.000 bis 1.500.000 GEL einen Zuschuss in Höhe von 10 % bis 20 % (detaillierte Informationen finden Sie unter der Zuschusskategorie).

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